BoyWiki Diskussion:Inhaltsrichtlinien

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Version vom 26. Juni 2009, 00:40 Uhr von Mignon (Diskussion | Beiträge)
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Die rechtlichen Rahmen sind grundsätzlich die kanadische, in zweiter Linie die US-amerikanische Gesetzgebung. Jeglicher Inhalt muß bezüglich dieser Gesetze legal sein. [...] Erotisches Material, das vor allem der sexuellen Stimulation dient, ist nicht gestattet. Hinweise auf Quellen für erotisches Material mit Minderjährigen sind nicht gestattet.

Bekanntlich sind in den USA (und sicherlich auch Kanada) gewöhnliche FKK-Filme (also ohne Sex-Szenen) auch mit minderjährigen Darstellern erlaubt. Sie werden somit von den Gerichten nicht als "erotisches Material, das vor allem der sexuellen Stimulation dient", angesehen, denn sonst wären sie längst verboten.
Bedeutet das für das BoyWiki, dass man hier über solche FKK-Filme schreiben darf, evtl. sogar mit Hinweisen auf Bezugsquellen? Oder ist das aus anderen Gründen unerwünscht, etwa weil sie nicht erwähnenswert sind aufgrund meist weitgehend fehlender Handlung?--Showerboy 20:14, 21. Apr. 2009 (GMT)
Nun, FKK-Material ist ja auch in Deutschland legal. Und berichten über etwas ist im Allgemeinen noch eher von der Meinungsfreiheit gedeckt als dasselbige selbst zu verbreiten. Insofern würde ich jetzt mal spontan sagen: Tu dir keinen Zwang an! Genau dafür ist doch eine BL-Wiki da, dass man sonst verfemte Inhalte thematisieren kann. Eine andere Frage sind natürlich die Bezugsquellen, das geht ja schon eher in Richtung BL-Ratgeber geht. Wenn man obige Regel so weit auslegt, dass FKK-Filme ja bestimmt auch vorrangig sexuell stimulieren, wären konkrete Bezugsangaben natürlich untersagt, allerdings ist das ja eine moralische Einschätzung, das sehen schließlich manch andere, beispielsweise etwa von der FKK-Community gänzlich anders. Insofern denke ich, dass man auch hier die legale Einschätzung anlegen sollte und insofern FKK-Filme als legal gelten (was sie soweit ich weiß sowohl bei uns als auch in den USA/Kanada tun), sollten auch hier knappe Hinweise möglich sein.
Was du auf jeden Fall schon einmal tun kannst, ist entsprechende Artikel darüber zu verfassen. Auch die Nennung von Titeln etwa ist vollständig durch Meinungsfreiheit gedeckt. Und allgemeine Angaben zu Bezugsquellen sind auch unproblematisch, bloß bezüglich konkreter Links zu Filmen z.B. wäre ich jetzt erstmal vorsichtig, das kann ja von den Administratoren geklärt werden. Ich meine, auf der einen Seite sammeln wir hier ja zum Teil auch konkrete Bezugsquellen etwa von Büchern. Auf der anderen Seite sind Jungs-Bilder oder gar FKK-Filme natürlich immer tendenziell viel stärker verdächtig, vorrangig dem erotischen Ziel zu dienen und damit ganze lange Bezugslisten ja schon etwas zweifelhaft, ob das hier das Ziel sein sollte und ob das aus Sicherheitsgründen erwünscht sein sollte. Ich denke mal, dass da möglicherweise eher Ressourcen wie Boylinks die richtige Wahl sind, hier kann man ja ggf. die entsprechende Boylinks-Kategorie verlinken. Aber wie gesagt, allgemeine Informationen über Bezugsmöglichkeiten von legalen Filmen sind natürlich unproblematisch! (in einem Artikel über Destroyer könnte man z.B. auch erwähnen, in welchen Schwulenläden dieser erhältlich ist). mignon 00:17, 26. Jun. 2009 (GMT)