Diskussion:Päderastie: Unterschied zwischen den Versionen

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Hauptmangel der Seite: Die moderne Generaldiskussion der Päderastie (nachzulesen etwa bei Eglinton und Brongersma) wird unterschlagen. Der Autor bleibt bei den abstrusen Theorien um 1900 stehen.  
Hauptmangel der Seite: Die moderne Generaldiskussion der Päderastie (nachzulesen etwa bei Eglinton und Brongersma) wird unterschlagen. Der Autor bleibt bei den abstrusen Theorien um 1900 stehen.  


: Wiki-Artikel sind darauf ausgelegt, von mehreren Autoren kooperativ verfasst zu werden. Insofern hat der (ursprünglich englische) Beitrag ebenfalls verschiedene Autoren. -- nn
: Wiki-Artikel sind darauf ausgelegt, von mehreren Autoren kooperativ verfasst zu werden. Insofern hat der (ursprünglich englische?) Beitrag ebenfalls verschiedene Autoren. -- nn


Noch einige Detailmängel:
Noch einige Detailmängel:

Aktuelle Version vom 17. April 2009, 18:47 Uhr

Ich beantrage, die Seite als fragwürdig einzustufen.

Hauptmangel der Seite: Die moderne Generaldiskussion der Päderastie (nachzulesen etwa bei Eglinton und Brongersma) wird unterschlagen. Der Autor bleibt bei den abstrusen Theorien um 1900 stehen.

Wiki-Artikel sind darauf ausgelegt, von mehreren Autoren kooperativ verfasst zu werden. Insofern hat der (ursprünglich englische?) Beitrag ebenfalls verschiedene Autoren. -- nn

Noch einige Detailmängel:

1. "Heute wird Päderastie in Europa strafrechtlich verfolgt, sofern es zu sexuellen Handlungen kommt, die das jeweilige Schutzalter unterschreiten – in Deutschland liegt das bei 14 Jahren (bzw. in bestimmten Fällen bei 16 Jahren, hierzu § 182 StGB)."

So flapsig sollte man das nicht sagen. Die Dinge liegen komplizierter, in der Praxis spielen je nach Land Abhängigkeit, Ausnutzung/ Bezahlung usw. eine wichtigere Rolle als das - stark schwankende - Schutzalter. Dann besser nur einen Verweis auf eine rechtliche Seite bringen.

Die rechtlichen Aspekte sind komplex genug, um sie in einem eigenen Artikel genauer zu beschreiben. -- nn

2. "Erwähnenswert ist eine ephebophile amerikanische Organisation namens North American Man/Boy Love Association (NAMBLA), welche in den USA seit Ende der 1970er-Jahre die Aufhebung jeglicher Schutzaltergrenzen verlangt."

So stimmt das ganz und gar nicht. NAMBLA war, etwa wie das Jungsforum, ganz überwiegend (Kinder-)Pädophil ausgerichtet. Die Ephebophilie spielte nur eine kleine Rolle. Ich beziehe mich dabei auf mehrere mir vorliegende Jahrgänge ihrer Zeitschrift. - Auch die angestrebte "Aufhebung jeglicher Schutzaltergrenzen" stimmt so nicht. Die Leute waren sehr differenziert und diskutierten auf hohem Niveau.

"die Zielsetzung ihrer homosexuellen Mitglieder" "Homosexuell" würde ich nicht so stehen lassen. "Pädophil / ephebophil" ist nicht einfach eine Untergruppe von "homosexuell". Schwierige Frage.

3. "So erzielten junge männliche Sex-Arbeiter bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts höhere Preise als ihre weiblichen Gegenstücke. "

Hoppla, so geht das nun wirklich nicht. "Sex-Arbeiter", "erzielten Preise", "Gegenstücke"? Ich will hoffen, aß das nur eine verunglückte Übersetzung aus dem Amerikanischen ist.

4. Ich rege an, neben der chinesischen unbedingt die viel wichtigere und folgenreichere *japanische Tradition zu erwähnen.

Ferner bitte ich, siehe oben, die modernere Zeit nach 1900 in Europa/ USA ausführlicher zu behandeln.

5. "Ende des 19. Jahrhunderts verstärkte sich der Konflikt um die Päderastie. So prangerte Friedrich Engels in seinem Werk „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“ die antiken Griechen wegen der „Widerwärtigkeit der Knabenliebe“ an. [1]"

Ist umstritten, wirkt so diskriminierend und antisoziaslistisch. Entweder begründen oder (besser:) weglassen.

6. "Päderastie führte zusammen mit einem fortwährenden Unwohlsein bezüglich gleichgeschlechtlicher Beziehungen"

...da wird mir aber sehr "unwohl", wenn ich diese Formulierung lese.

7. "philosophische Verteidigung dieser Praxis stellte Antonio Rocco"

Der Ausdruck "philosophisch" ist hier nicht richtig.

8. "benutzte die katholische Kirche alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, um die „Verderbtheit durch Sodomie“ zu bekämpfen, sei es unter Nutzung von Inquisitions-Gerichten oder der weltlichen Justiz."

Vermutlich so nicht haltbar. Vielmehr war bei diesem Delikt der Anstoß eher von der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgegangen, siehe etwa die gut dokumentierten Fälle von Zürich, Nürnberg, Amsterdam usw. Von der Kirche her regelte man sowas lieber intern - man wußte, weshalb...