Diskussion:Pädorente

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Ein paar Anmerkungen

Wäre vielleicht sinnvoll, noch ein paar Belege rauszusuchen, z.B. wurde das mal in Foren besprochen? Gibt es überhaupt Fälle, wo das geklappt hat?

[Hier im JF] + bei mir hat's geklappt. Maluquinho 21:49, 28. Jul. 2009 (GMT)


Und wichtig wäre mir noch, die Risiken zu erwähnen, also z.B. dass man im allgemeinen eher von Outings abrät und dass diese Variante vielleicht wohl eher nur für BLs in Frage kommt, die eh schon behördlich (zwangs-)geoutet sind.

Das Outing ist für den "Erfolg" - sofern man diese frühe Berentung anstrebt - unabdingbar. Außerdem unterstehen die Gutachter der ärztlichen Schweigepflicht und die Gutachten werden anonym ausgewertet. Der Sachbearbeiter der Rentenversicherung sieht also nur den Befund und entscheidet allein darüber. Maluquinho 21:49, 28. Jul. 2009 (GMT)

Außerdem ist noch wichtig zu wissen, dass man - zumindest bei voller Erwerbsminderung - nie wieder normal arbeiten kann. Die Entscheidung zur Rente ist sozusagen eine endgültige, nochmal Arbeitslosengeld gibts dann nicht mehr, und das kann u.U. nicht so gewollt bzw. im Einzelfall ungünstiger sein.

Man kann immer wieder zurück ins Arbeitsleben oder ALG II beantragen. Das Existenzminimum steht einem immer zu. Maluquinho 21:49, 28. Jul. 2009 (GMT)

Außerdem würde ich noch reinschreiben, dass man wenn man an Sozialer Phobie o.ä. leidet, zunächst lieber mal zum Arzt/Therapeuten gehen sollte und sich das diagnostizieren lassen und dann mit der Phobie argumentieren, ehe man die Pädophilie als Argument verwenden würde. Wie gesagt, Outing vermeiden.

Es müssten auch noch Hinweise rein, wie man die ganzen Gründe belegt (eben z.B. psychiatrische Stellungnahmen o.ä.).

Dabei ist es hilfreich, wenn man schon einmal in psychotherapeutischer Behandlung war. Anders kann man das nicht belegen. Maluquinho 21:49, 28. Jul. 2009 (GMT)

Und dann fällt mir noch ein, dass es auch Möglichkeiten gibt, bei Sozialgerichten eine Zahlung von Arbeitslosengeld o.ä. zu erzwingen, auch wenn der Betroffene eine 2. Ausbildung/Studium macht, wenn er die 1. abbrechen musste aufgrund der Neigung (z.B. straffällig geworden und dann Berufsverbot), da habe ich auch mal von einem konkreten Fall gehört. Einen entsprechenden Artikel dazu könnte man auch anlegen und hier verlinken.

mignon 21:33, 28. Jul. 2009 (GMT)