Einvernehmlichkeit

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Die Einvernehmlichkeit bezeichnet allgemein den Zustand einer Übereinstimmung zweier Parteien hinsichtlich einer Frage (Konsens). Beim Thema Pädophilie wird das Stichwort speziell mit sexuellen Kontakten in Zusammenhang gebracht. Je nach den Umständen, wie ein sexueller Kontakt zustande kommt, wird er natürlich anders beurteilt, auch bei hetero- oder homosexuellen Kontakten. Bei Gewalteinwirkung spricht man von Vergewaltigung, bei Unterdrucksetzung von Nötigung, bei käuflicher Liebe von Prostitution, die jeweils in der Regel negativ bewertet werden. Diesen gegenüber stehen einvernehmliche Kontakte, bei denen beide Partner dem Kontakt aus freiem, eigenem Wunsch zustimmen und entsprechendes Mitspracherecht besitzen, und die demzufolge positiv zu bewerten sind. Ob dies bei hetero- oder homosexuellen Kontakten immer so einfach der Fall ist, darf natürlich angezweifelt werden, genauso wie nicht geleugnet werden kann, daß die Einvernehmlichkeit bei pädosexuellen Kontakten besonderer Aufmerksamkeit bedarf, da sie unter verschiedenen Gesichtspunkten als problematisch angesehen werden kann.

Probleme aus Sicht des jüngeren Partners

  • Häufig hat er weniger oder keine Erfahrung mit Sexualität und kann daher nur eingeschränkt seine Meinung dazu äußern.
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Probleme aus Sicht des erwachsenen Partners

  • Unter der aktuellen Rechts- und Gesellschaftslage können pädosexuelle Kontakte schwerwiegende juristische und sozial belastende Folgen haben.
  • Bei Unerfahrenheit des jüngeren Partners muß der erwachsene Partner besonders umsichtig sein.
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Probleme aus gesellschaftlicher Sicht

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