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'''Informed consent''' ist ein Begriff aus dem anglo-amerikanischen (Medizin-) Recht, der eine Zustimmung nach erfolgter Aufklärung bedeutet, und der dann durch [[David Finkelhor]] in die [[Mißbrauchsdebatte]] eingeführt wurde.
'''Informed consent''' ist ein Begriff aus dem anglo-amerikanischen (Medizin-) Recht, der eine Zustimmung zur immer auch risikobehafteten ärztlichen Behandlung (Operationen, Nebenwirkungen von Medikation)nach erfolgter Aufklärung bedeutet.
Durch [[David Finkelhor]] wurde der Begriff analog in die [[Missbrauchsdebatte]] eingeführt.  


=== Juristisch ===
=== Juristisch ===
Im Medizinrecht (und dann auch in ähnlichen Situationen) fordert man den informed consent, um die Handlungsfähigkeit des Patienten in typischen Situationen zu gewährleisten, da die schlichte Zustimmung etwa zu einer Operation regelmäßig weder wegen Zwang noch wegen Täuschung anfechtbar ist, ohne daß der Patient regelmäßig zu einer eigenen Entscheidung imstande wäre. Seine Handlungsfähigkeit wird also gestärkt.
Im Medizinrecht (und dann auch in ähnlichen Situationen) fordert man den informed consent, um die Handlungsfähigkeit des Patienten in typischen Situationen zu gewährleisten, da die schlichte Zustimmung etwa zu einer Operation regelmäßig weder wegen Zwang noch wegen Täuschung anfechtbar ist, ohne dass der Patient regelmäßig zu einer eigenen Entscheidung imstande wäre. Seine Handlungsfähigkeit wird also gestärkt.




=== In der Mißbrauchsdebatte ===
=== In der Missbrauchsdebatte ===
Finkelhor geht zurecht davon aus, daß der sexuelle Mißbrauch kaum Schäden verursacht; um trotzdem
Finkelhor geht zurecht davon aus, dass der sexuelle Missbrauch kaum Schäden verursacht; er nutzt erfolgreich die positiven Konnotationen des informed-consent-Begriffes, um ein für die Rechte wie für die Linke akzeptables Resultat zu erzielen. Dabei stellt er die Intentionen des Begriffes consent auf den Kopf: denn wieder soll eine paternalistische Macht unwidersprochen »zum Besten« der ungefragten Kinder an deren Stelle entscheiden.
 
Ungeklärt bleibt, welche Informationen denn für Jungen oder Mädchen erforderlich wären, um Sexuellem eigenverantwortlich und gültig für ein alter ego zustimmen zu können. Gemeint ist offenbar nicht, über die Lustmöglichkeiten von Sex mit einem - zumal erfahreneren Anderen - informiert zu sein, um sich von ihm leiten zu lassen.


=== Anmerkungen ===
=== Anmerkungen ===

Aktuelle Version vom 21. Juli 2009, 22:58 Uhr

Informed consent ist ein Begriff aus dem anglo-amerikanischen (Medizin-) Recht, der eine Zustimmung zur immer auch risikobehafteten ärztlichen Behandlung (Operationen, Nebenwirkungen von Medikation)nach erfolgter Aufklärung bedeutet. Durch David Finkelhor wurde der Begriff analog in die Missbrauchsdebatte eingeführt.

Juristisch

Im Medizinrecht (und dann auch in ähnlichen Situationen) fordert man den informed consent, um die Handlungsfähigkeit des Patienten in typischen Situationen zu gewährleisten, da die schlichte Zustimmung etwa zu einer Operation regelmäßig weder wegen Zwang noch wegen Täuschung anfechtbar ist, ohne dass der Patient regelmäßig zu einer eigenen Entscheidung imstande wäre. Seine Handlungsfähigkeit wird also gestärkt.


In der Missbrauchsdebatte

Finkelhor geht zurecht davon aus, dass der sexuelle Missbrauch kaum Schäden verursacht; er nutzt erfolgreich die positiven Konnotationen des informed-consent-Begriffes, um ein für die Rechte wie für die Linke akzeptables Resultat zu erzielen. Dabei stellt er die Intentionen des Begriffes consent auf den Kopf: denn wieder soll eine paternalistische Macht unwidersprochen »zum Besten« der ungefragten Kinder an deren Stelle entscheiden. Ungeklärt bleibt, welche Informationen denn für Jungen oder Mädchen erforderlich wären, um Sexuellem eigenverantwortlich und gültig für ein alter ego zustimmen zu können. Gemeint ist offenbar nicht, über die Lustmöglichkeiten von Sex mit einem - zumal erfahreneren Anderen - informiert zu sein, um sich von ihm leiten zu lassen.

Anmerkungen

Literatur

Juristisch:

  • A history and theory of informed consent / Ruth R. Faden; Tom L. Beauchamp; in collab. with Nancy M. P. King. – New York: Oxford, 1986. – 392 [?] pp. – ISBN 0195036867
  • Informed consent : legal theory and clinical practice / by Jessica W. Berg, Paul S. Appelbaum, Charles W. Lidz, Lisa S. Parker. – 2. rev. ed. – New York: Oxford, 2001. – xii, 340 [?]pp. – ISBN 0195126777