Informed consent

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Informed consent ist ein Begriff aus dem anglo-amerikanischen (Medizin-) Recht, der eine Zustimmung nach erfolgter Aufklärung bedeutet, und der dann durch David Finkelhor in die Missbrauchsdebatte eingeführt wurde.

Juristisch

Im Medizinrecht (und dann auch in ähnlichen Situationen) fordert man den informed consent, um die Handlungsfähigkeit des Patienten in typischen Situationen zu gewährleisten, da die schlichte Zustimmung etwa zu einer Operation regelmäßig weder wegen Zwang noch wegen Täuschung anfechtbar ist, ohne dass der Patient regelmäßig zu einer eigenen Entscheidung imstande wäre. Seine Handlungsfähigkeit wird also gestärkt.


In der Missbrauchsdebatte

Finkelhor geht zurecht davon aus, dass der sexuelle Missbrauch kaum Schäden verursacht; er nutzt erfolgreich die positiven Konnotationen des informed-consent-Begriffes, um ein für die Rechte wie für die Linke akzeptables Resultat zu erzielen. Dabei stellt er die Intentionen des Begriffes auf den Kopf: denn wieder soll eine paternalistische Macht unwidersprochen »zum Besten« der ungefragten Kinder an deren Stelle entscheiden.

Anmerkungen

Literatur

Juristisch:

  • A history and theory of informed consent / Ruth R. Faden; Tom L. Beauchamp; in collab. with Nancy M. P. King. – New York: Oxford, 1986. – 392 [?] pp. – ISBN 0195036867
  • Informed consent : legal theory and clinical practice / by Jessica W. Berg, Paul S. Appelbaum, Charles W. Lidz, Lisa S. Parker. – 2. rev. ed. – New York: Oxford, 2001. – xii, 340 [?]pp. – ISBN 0195126777