Krumme 13

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Die Krumme 13 (abgekürzt K13) ist eine Gruppe von Pädos und UnterstützerInnen in Deutschland. 1993 zunächst als Verein zur Selbsthilfe gegründet, trat die K13 zunehmend mit dem Anspruch auf, über die Sexualform Pädophilie auch öffentlich aufzuklären und setzte sich für die Legalisierung von Sexualkontakten Erwachsener mit Kindern und Jugendlichen ein.

Geschichte

Die K13 wurde 1993 in Düsseldorf von Dieter Gieseking gegründet. Zum Namen der Gruppe wurde Gieseking durch das Musikalbum Krumme des damals 13-jährigen dänischen Kinderstars Laus Høybye inspiriert.

Die Krumme 13 betrieb zunächst Coming-out-Hilfe und versuchte, parallel zur AG-Pädo im noch bestehenden Bundesverband Homosexualität (BVH), sich als Sprachrohr für pädophile Interessen unabhängig von der jeweiligen Geschlechterpräferenz zu profilieren. Mit ihrer Zeitschrift zur Emanzipation der Pädophilie, die in den Jahren 1995 und 1996 erschien und nach nur fünf Ausgaben eingestellt wurde, sowie mit einem kommerziellen Medienvertrieb wurde der Anspruch erhoben, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Außerdem stand die K 13 strafrechtlich verfolgten Pädos rechtsberatend zur Seite. Aufgrund von Urheberrechtsverletzungen stand Dieter Giesekings Privatvertrieb pädophiler Erotika wiederholt in der Kritik. 1996 ruhten Geschäft und Gruppenaktivitäten, da der Vereinsgründer wegen des Besitzes von Kinderpornographie für ein Jahr inhaftiert wurde.

Am 8.04.2001 gründete sich in Trier der Gefangenenhilfeverein Krumme 13, der nach eigenen Angaben 40 Mitglieder zählte.[1] Der Eintrag der K13 ins Vereinsregister wurde ebenso wie der Antrag auf Gemeinnützigkeit vom Amtsgericht Trier abgelehnt, nach Pressemeldungen mit der Begründung, Pädophile könnten in ihrem gesetzwidrigen Tun bestärkt werden, Angaben des Vereins zufolge aufgrund von Formfehlern. Ende 2002 löste sich der Gefangenenhilfeverein auf. Die Krumme 13 firmiert seitdem als private Info- & Beratungsstelle. Sie betreibt eine Online-Redaktion und gibt regelmäßig einen Newsletter heraus.

Anliegen

Mitglieder und Unterstützer der K13 vertreten die Ansicht, dass Erwachsene einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Kindern und Minderjährigen herstellen könnten und dies daher erlaubt sein sollte. Sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter Strafe gestellt. Sexualkontakte mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind nach § 182 StGB dann strafbar, wenn unter anderem eine im Einzelfall festzustellende »fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung« vom Täter ausgenutzt wird.

Die Gruppe forderte die Streichung oder mindestens Liberalisierung beider Paragrafen und zudem die Aufhebung des § 184, der die Verbreitung von Kinderpornografie unter Strafe stellt. Ihre Mitglieder streben die Entkriminalisierung dieser Tatbestände an, weil diese aus ihrer Sicht ihre sexuelle Selbstbestimmung wie auch die der Kinder einschränken. Sie behaupten, damit einen Beitrag zur Minderung von Gewalt gegen Kinder zu leisten, die durch Unterdrückung pädosexueller Neigungen gefördert werde.

Zwar ist die Kritik an besagten Strafrechtsparagrafen längst überfällig, denn der 13. Abschnitt StGB war eine "Notgeburt" der Vierten Strafrechtsreform von 1973. Dem Schutzalter (14 Jahre) sowie dem Rechtsgut der »ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes« wurde pragmatisch und mit der Auflage des Gesetzgebers zugestimmt, es nach einigen Jahren durch Sachverständige erneut zu überprüfen, damit im Falle festgestellter Schadlosigkeit die strafrechtlichen Schutzaltersgrenzen gesenkt bzw. gestrichen werden könnten.[2]Kaum berücksichtigt wurde von der K13 jedoch, daß es einen breiten gesellschaftlichen Konsens wider sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gibt, der seinen Niederschlag auch in Gesetzestexten findet, und dass zudem die wissenschaftlichen Experten seit den 1980er Jahren vermehrt dazu übergegangen sind, "Argumente" für das juristische Verbot "nachzureichen", obwohl sie bis dato nahezu einhellig den § 176 StGB (bzw. die zu hohe Schutzaltersgrenze) kritisierten und es seit den 70er Jahren keine neuen empirischen Erkenntnisse gegeben hat, die ihn rechtfertigten. Für die Beibehaltung, so Dannecker, sei schon in der 1970er Jahren ausschlaggebend gewesen, dass »sexuelle Handlungen an oder vor Kindern … zu den Straftaten (gehören), auf welche die Öffentlichkeit mit besonderer Empörung und mit Abscheu reagiert« [3] Auf diese irrationalen bzw. kulturlogischen "Argumente" hat die K13 weder eine Antwort gesucht, noch eine politische Strategie entwickelt.

Proteste und Verfahren

Seit Beginn des Jahrhunderts warb die Krumme 13 für ihre Ziele verstärkt im Internet und durch Interviews. Dies stieß auf zunehmende Proteste in der Öffentlichkeit, besonders nachdem die Zeitschrift Der Spiegel im Dezember 2001 über die K13 berichtet hatte.[4] Die Kritiker werfen den Mitgliedern der K13 Verharmlosung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, die Verbrechen an Kindern, die ohnehin häufig unangezeigt bleiben, begünstigten. In Trier kam es 2001 zu einer Demonstration von 150 NPD-Anhängern, die die Todesstrafe für Kinderschänder forderten.

2002 unterschrieben etwa 50.000 Menschen eine Petition des Vereins Schotterblume e.V. (Kontakt- und Informationsstelle für Opfer von seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt in der Kindheit und Partnerschaft) an den Deutschen Bundestag, um ein Verbot pädophiler Vereinigungen und der »Verbreitung pädophilen Gedankenguts« zu erreichen. [5] In Hamburg befasste sich die Bürgerschaft [6] und in Schleswig-Holstein der Landtag mit der K13.[7]

Wegen der Veröffentlichung eines zunächst als kinderpornografisch eingestuften Textes [8] über die damalige Webseite der K13 wurden der Textveröffentlicher und Gieseking 2003 vom Amts- und Landgericht Trier zu Haftstrafen verurteilt; im September 2005 hob das Oberlandesgericht Koblenz diese Urteile mit einer starken Rüge der Vorinstanzen auf und sprach beide frei,[9] was von der CDU Rheinland-Pfalz kritisiert wurde.

Im März 2005 bestätigte das Amtsgericht Unna eine fristlose Kündigung von Giesekings dortiger Mietwohnung als rechtmäßig, die mit seinen Meinungsäußerungen als K13 begründet worden war: Die Kündigung habe Giesekings Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt.

K13 und die Pädo-Community

Unter Pädos und Boylovern waren die Krumme 13 und insbesondere ihr "Chef" Dieter Gieseking äußerst umstritten. Während die Online-Community besonders im Jungsforum der K13 den laxen Umgang mit Personendaten vorwarf, ein naives Politikverständnis, den Alleinvertretungsanspruch, den autoritären Führungsstil Giesekings oder seine angebliche "Mediengeilheit" kritisierte, konterte Gieseking damit, den anonymen Pädos, die sich hinter einem Nicknamen verschanzen, Duckmäusertum zu unterstellen und beklagte eine allgemeine Entsolidarisierung. Auch der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e.V. (AHS) formulierte einen Unvereinbarkeitsbeschluß gegenüber der K13. Als eine der Konsequenzen distanzierte sich Gieseking im Namen der K13 von den bisherigen Vereinszielen und -zwecken: er wolle nicht mehr für die Emanzipation der Pädophilen streiten.[10]

Weblinks

Einzelbelege

  1. K13 Gefangenenhilfeverein - Protokoll zum Gründungstreffen
  2. Vgl. Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses am 20. Oktober 1993 zum Strafrechtsänderungsgesetz - Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 176 a, 182 StGB), BT-Drucks. 12/4584, 12/4232, 12/1899, 12/850, sowie Schroeder, Friedrich-Christian (1984). Diskussionsbemerkung 1. In Martin Dannecker & Volkmar Sigusch (Hrsg.). Sexualtheorie und Sexualpolitik. Beiträge zur Sexualforschung Bd. 59. Stuttgart: Enke, S. 84-85
  3. Vgl. Dannecker (1987) in: Jäger, Herbert & Schorsch, Eberhard (Hrsg.). Sexualwissenschaft und Strafrecht. Stuttgart: Enke, S. 73-75.
  4. Der Spiegel: Sexualität: Unter der Gürtellinie. In Trier haben polizeibekannte Pädophile einen Verein gegründet. Er wirbt für Sex mit Kindern und will auch noch gemeinnützig werden; Ausgabe 49 vom 3. Dezember 2001
  5. Schotterblume e.V.: Meldung „Schotterblume“ startet Petition gegen Pädophilen-Vereine und Petitionstext
  6. Hamburger Morgenpost: K13 in Hamburg; Meldung vom 4. April 2002
  7. Landtag Schleswig-Holstein: Kleine Anfrage (Drucksache 15-1727)
  8. Es handelt sich um den angeblich autobiografischen „Stefan-Text“, der unter anderem sexuelle Handlungen eines Kindes mit einem Erwachsenen schildert. Eine Chronologie der absurden Gerichtsposse rund um einen inkriminierten Text, der in einem Printmedium ganz unbeanstandet durchging, bietet die Zeitschrift Gigi in ihren Ausgaben 24,27,28 und 33.
  9. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. September 2005, 2 Ss 256/05
  10. K13-online: Vereinsauflösung zum 31.12.2002