Schutzalter: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
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Als '''Schutzalter''' bezeichnet man das per Gesetz festgeschriebene Alter, mit dem »sexuelle Mündigkeit« erreicht ist, soweit diese von der allgemeinen Mündigkeit abweicht. Mit der sexuellen Mündigkeit wird die rechtliche Freiheit zu sexuellen Handlungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlangt. Häufig ist das Schutzalter jedoch nicht in einer einzigen Zahl zu fassen, da situativ unterschieden wird. So werden beispielsweise in einigen Ländern homo- und heterosexuelle Sexualkontakten unterschiedlich behandelt. Außerdem können Geschlecht und vorige Beziehung der Sexualpartner eine Rolle spielen, falls etwa ein Verwandtschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.
Als '''Schutzalter''' bezeichnet man das per Gesetz festgeschriebene Alter, mit dem »sexuelle Mündigkeit« erreicht ist, soweit diese von der allgemeinen Mündigkeit abweicht. Mit der sexuellen Mündigkeit wird die Freiheit zu sexuellen Handlungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlangt. Häufig ist das Schutzalter jedoch nicht in einer einzigen Zahl zu fassen, da situativ unterschieden wird. So werden beispielsweise in einigen Ländern homo- und heterosexuelle Sexualkontakten unterschiedlich behandelt. Außerdem können Geschlecht und vorige Beziehung der Sexualpartner eine Rolle spielen, falls etwa ein Verwandtschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.


== Argumentationen ==
== Argumentationen ==

Version vom 26. Juni 2009, 22:21 Uhr

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Definition

Als Schutzalter bezeichnet man das per Gesetz festgeschriebene Alter, mit dem »sexuelle Mündigkeit« erreicht ist, soweit diese von der allgemeinen Mündigkeit abweicht. Mit der sexuellen Mündigkeit wird die Freiheit zu sexuellen Handlungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlangt. Häufig ist das Schutzalter jedoch nicht in einer einzigen Zahl zu fassen, da situativ unterschieden wird. So werden beispielsweise in einigen Ländern homo- und heterosexuelle Sexualkontakten unterschiedlich behandelt. Außerdem können Geschlecht und vorige Beziehung der Sexualpartner eine Rolle spielen, falls etwa ein Verwandtschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.

Argumentationen

Das Schutzalter soll abwägen zwischen dem grundsätzlichen Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einerseits sowie der Gefahr von sexuellen Ausnutzung von Minderjährigen durch Erwachsene aufgrund von Machtgefällen, unter Druck oder Ausnutzung von Zwangslagen. Dagegen kann eingewendet werden, dass derartige Situationen altersunabhängig auftreten können und auch unter Erwachsenen unter Strafe stehen (Vergewaltigung, Nötigung, sexuelle Ausbeutung von Behinderten, Schutzbefohlenen oder altersdementen Menschen). Eine altersgebundene Regelung ist dazu unnötig.

Als weiteres Argument wird angebracht, durch das Schutzalter die ungestörte (sexuelle) Entwicklung von Kindern gewährleisten zu wollen. Hierbei ist wiederum fraglich, ob nicht viel eher eine Tabuisierung störend ist. Darüber hinaus wird umgekehrt in praktisch alle andere Bereiche kindlicher Entwicklung massiv und richtungsweisend Einfluss genommen. Als Erklärung für die unterschiedliche gesellschaftliche Auslegung kann der fehlende gesellschaftlich-kulturelle Rahmen gelten, wie er etwa in anderen Kulturen, etwa der griechischen Knabenliebe, gegeben ist.

Weblinks