Schutzalter

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Als Schutzalter bezeichnet man das Alter der »sexuellen Mündigkeit«, soweit diese von der allgemeinen Mündigkeit abweicht, also das Alter, in dem jemand die (rechtliche oder auch praktische) Freiheit zu sexuellen Handlungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlangt. Im allgemeinen – so ist zu warnen – ist die Situation aber komplizierter und nur unzureichend in einer Zahl zu fassen.

So wird beispielsweise in einigen Ländern zwischen homo- und heterosexuellen Sexualkontakten unterschieden.

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