§ 176 StGB (Deutschland)

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Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 176, 182 u. 184 ff.)


Vorbemerkung

Über zwei Jahre habe ich intensiv mit dem Thema Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insbesondere §§174 - 176, 182 u. 184 im 13. Abschnitt des StGB (= Strafgesetzbuch) beschäftigt. Das StGB umfasst 30 Abschnitte u.a. Widerstand gegen die Staatsgewalt (6. Abschnitt - §§110 - 122), Straftaten gegen das Leben (16. Abschnitt - §§211 - 222). In unserem Artikel beschäftigen wir uns mit dem 13. Abschnitt, dass von §§174 - 184 Paragraphen untergebracht sind. Ich werde mich mit dem Vorschriften, §§66 (Sicherungsverwahrung), 68 (Führungsaufsicht), 68b (Weisung) 145a (Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht), 174 sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlen) - 176 (sexueller Missbrauch von Kindern), 182 (sexueller Missbrauch von Jugendlichen), u. 184 Verbreitung pornographischer Schriften) StGB ausführlich beschränken.

Einleitung

Entwicklungsgeschichte

Übersicht im 13. Abschnitt des StGB

§174

§§176, 176a u. 176b

§182

§184

§66 Abs. 3 (Sicherungsverwahrung) in Verbindung mit §176 ff.

Rechtsfolgen nach dem Bestimmungen des §§ 174 - 176, 182 u. 184 ff. StGB

§68 ff. StGB (Führungsaufsicht)

§68b Weisungen

§145a Verstoß gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht

Schlussbemerkung

Abkürzungen

BewH
Bewährungshilfe
BGH
Bundesgerichtshof (Zitiert nach Band und Seite)
FührungsA
Führungsaufsicht
RegE
Regierungsentwurf
StGB
Strafgesetzbuch
SV
Sicherungsverwahrung / Sicherungsverwahrter
StA
Staatsanwaltschaft
StS
Strafsenat

Zitate/Quellenangaben

Quellen