Pädorente: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Und was nicht? ====
==== Und was nicht? ====
Einige Sachen sollte man hingegen nicht sagen, nämlich das genaue Gegenteil. Zum Beispiel, dass man gern unter Menschen ist und froh und erwartungsvoll in die Zukunft blickt. In puncto Selbstmord sollte man niemals sagen, dass ein Versuch, sich das Leben zu nehmen, denkbar wäre, da bei der Gefahr der Selbstgefährdung eine Einweisung in die Psychiatrie veranlasst werden kann. Stattdessen sollte man den Fokus auf die Sinnlosigkeit des eigenen Daseins setzen. Ebenso sollte man es tunlichst unterlassen, zu erzählen, dass man Kontakt zu einem Kind hat, da hier die Gefahr der Fremdgefährdung den Gutachter in diesem Fall von der Schweigepflicht befreien würde.
Einige Sachen sollte man hingegen nicht sagen, nämlich das genaue Gegenteil. Zum Beispiel, dass man gern unter Menschen ist und froh und erwartungsvoll in die Zukunft blickt. In puncto Selbstmord sollte man niemals sagen, dass ein Versuch, sich das Leben zu nehmen, denkbar wäre, da bei der Gefahr der Selbstgefährdung eine Einweisung in die Psychiatrie veranlasst werden kann. Stattdessen sollte man den Fokus auf die Sinnlosigkeit des eigenen Daseins setzen. Ebenso sollte man es tunlichst unterlassen, zu erzählen, dass man Kontakt zu einem Kind hat, da hier die Gefahr der Fremdgefährdung den Gutachter in diesem Fall von der Schweigepflicht befreien würde. (§34 StGB)


=== Wie hoch ist die Rente ===
=== Wie hoch ist die Rente ===

Version vom 28. Juli 2009, 21:53 Uhr

Als Pädorente wird in der BL-Szene die Sozialleistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen bezeichnet, die aufgrund von Folgen ihrer Pädophilie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind.

Vorteile und Nachteile

(lebenslange Sozialleistungen ohne die Gängelung wie bei Hartz 4; Problematik dass nachher aber nie wieder voll gearbeitet werden kann; Gefahren des Outings, u.a.)

Dieser Artikel ist noch ein Stummelchen. Hilf dabei, ihn zu erweitern.

Voraussetzung für den Anspruch

Eine teilweise Erwerbsminderung ist gegeben, wenn jemand unabhängig vom erlernten Beruf nur noch drei bis maximal sechs Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung kann. Eine volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn man nur noch maximal drei Stunden täglich arbeiten kann.

Für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente müssen für drei der letzten fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet worden sein.

Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Zunächst muss ein Antrag beim zuständigen Rententräger (LVA, Deutsche Rentenversicherung) auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Dazu sind einige Angaben zum Versicherungs- und Krankheitsverlauf zu machen, wobei es günstig ist, wenn behandelnde Therapeuten als Referenzen angegeben werden können. Nach einigen Wochen erhält man vom Versicherungsträger eine Einladung zur ärztlichen Begutachtung. Diese wird meist von einem Arzt außerhalb des eigenen Wohnortes durchgeführt.

Nach der Begutachtung teilt der Gutachter dem Versicherungsträger sein Gutachten mit. Dort wird es abschließend geprüft. Daraufhin - nach etwa vier bis sechs Wochen - erhält der Antragsteller einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages und ggf. über die Höhe der monatlichen Rente.

Grundsätzlich werden Erwerbsminderungsrenten nur noch auf zwei bis drei Jahre befristet bewilligt. Danach muss ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Eine weitere Begutachtung wird diesmal von einem anderen Gutachter durchgeführt. Erst nach drei Begutachtungen, also nach etwa sechs bis zehn Jahren wird die befristete in einen unbefristete Rente umgewandelt, die bis zum Eintritt in die Altersrente gezahlt und sodann in eine Altersrente mit den gleichen Bezügen umgewandelt wird.

Wie gelange ich an die Pädorente?

Um an die Pädorente zu gelangen, muss man die Gutachter von seinem Leidensdruck überzeugen, der bei Pädophilie ganz offensichtlich gegeben und damit auch begründet ist. Bei der Begutachtung ist es daher zwingend notwendig, offen zur Kinderliebe zu stehen und zu erzählen, welche Probleme man damit im Alltag hat.

Die Pädophilie allein ist natürlich kein Grund für eine Erwerbsminderung. Deshalb muss ein Leidensdruck nachgewiesen werden. Soziale Isolation, Depressionen, Perspektivlosigkeit und Auto-Aggressionen sind typische Leiden, denen viele Pädophile ausgesetzt sind, und sollten daher bei der Begutachtung nicht unerwähnt bleiben. Die bloße Erwähnung solcher Probleme reicht aber nicht aus, sie müssen irgendwie nachgewiesen werden. Hierbei ist es günstig, wenn man bereits mehrere Therapien (z.B. wegen Depressionen o.ä.) aufgrund der Pädophilie durchgeführt hat, so dass die entsprechenden Ärzte bzw. Therapeuten diese dauerhaften Probleme bestätigen können.

Was darf ich dem Gutachter sagen?

  • dass Sie Kinder sexuell anziehend finden
  • dass Sie Angst haben, die Wohnung zu verlassen
  • dass Sie Angst haben, was andere über sie denken
  • dass Sie kaum oder keine Freunde habe
  • dass es Ihnen schwer fällt, mit anderen Menschen zu sprechen
  • dass Sie nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll
  • dass Sie oft niedergeschlagen und traurig sind
  • dass Sie Sehnsucht nach einer Freundschaft mit einem Kind haben
  • dass Sie sich manchmal selbst weh tun möchten
  • dass Sie schon einige Therapien abgebrochen haben
  • dass Sie schon einmal an Selbstmord gedacht haben
  • dass Sie sich von der Gesellschaft ausgegrenzt und gehasst fühlen

Und was nicht?

Einige Sachen sollte man hingegen nicht sagen, nämlich das genaue Gegenteil. Zum Beispiel, dass man gern unter Menschen ist und froh und erwartungsvoll in die Zukunft blickt. In puncto Selbstmord sollte man niemals sagen, dass ein Versuch, sich das Leben zu nehmen, denkbar wäre, da bei der Gefahr der Selbstgefährdung eine Einweisung in die Psychiatrie veranlasst werden kann. Stattdessen sollte man den Fokus auf die Sinnlosigkeit des eigenen Daseins setzen. Ebenso sollte man es tunlichst unterlassen, zu erzählen, dass man Kontakt zu einem Kind hat, da hier die Gefahr der Fremdgefährdung den Gutachter in diesem Fall von der Schweigepflicht befreien würde. (§34 StGB)

Wie hoch ist die Rente

Die Höhe der Rente bemisst sich nach der Höhe der bisher gezahlten Beiträge. Bei der Berechnung wird angenommen, dass man bis zum Eintritt in die Altersrente in seinem bisherigen Beruf weitergearbeitet und Rentenbeiträge abgetreten hätte.

Reicht die Rente nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann man beim örtlichen Sozialamt eine Grundsicherung oder Wohngeld beantragen, so dass man immer das Existenzminimum in Höhe des ALG II-Regelsatzes zur Verfügung hat.

Daraus lässt sich ableiten, dass eine Beantragung am ehesten Sinn macht, wenn man schon einige Jahre in einem (möglichst lukrativen) Beruf gearbeitet hat.

Externe Links

Siehe Auch