Krumme 13

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Die Krumme 13 (abgekürzt K13) war eine Gruppe von Pädos und UnterstützerInnen in Deutschland. 1993 von Dieter Gieseking zunächst als reine Selbsthilfegruppe gegründet, trat die K13 zunehmend mit dem Anspruch auf, über die Sexualform Pädophilie auch öffentlich aufzuklären und setzte sich für die Legalisierung von einvernehmlichen Sexualkontakten Erwachsener mit Kindern und Jugendlichen ein. Als Gruppierung hat sich die K13 zwischenzeitlich aufgelöst, Dieter Gieseking betreibt heute noch eine journalistische Website und gibt regelmäßig einen Newsletter heraus.

Geschichte

Die K13 wurde 1993 in Düsseldorf von Dieter Gieseking gegründet. Zum Namen der Gruppe wurde Gieseking durch das Musikalbum Krumme des damals 13-jährigen dänischen Kinderstars Laus Høybye inspiriert.

Die Krumme 13 betrieb zunächst Coming-out-Hilfe und versuchte, parallel zur AG-Pädo im noch bestehenden Bundesverband Homosexualität (BVH), sich als Sprachrohr für pädophile Interessen unabhängig von der jeweiligen Geschlechterpräferenz zu profilieren. Mit ihrer Zeitschrift zur Emanzipation der Pädophilie, die in den Jahren 1995 und 1996 erschien und nach nur fünf Ausgaben eingestellt wurde, versuchten die Herausgeber Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Außerdem stand die K 13 strafrechtlich verfolgten Pädos rechtsberatend zur Seite. Zeitgleich geriet Dieter Giesekings Privatvertrieb pädophiler Erotika aufgrund ungeklärter Urheberrechtsfragen in die Kritik.[1] Ab 1996 ruhten die Gruppenaktivitäten für ca. 3 Jahre, weil der Gründer der Selbsthilfegruppe wegen des Besitzes von Kinderpornographie für jeweils ein Jahr in Luxemburg und Deutschland inhaftiert worden war.

Am 8.04.2001 gründete Dieter Gieseking nach seiner Entlassung aus der JVA Trier den Gefangenenhilfeverein Krumme 13, der nach eigenen Angaben damals 40 Mitglieder zählte.[2] Ein Antrag auf Eintrag ins Vereinsregister wurde vom Amtsgericht Trier abgelehnt. Nach Pressemeldungen mit der Begründung, Pädophile könnten in ihrem gesetzwidrigen Tun bestärkt werden, Angaben des Vereins zufolge aufgrund von Formfehlern. Da andernfalls massive Proteste und eine hetzerische Brichterstattung in den lokalen Medien zu erwarten gewesen wären, wurde der Antrag zurückgenommen. Im Jahr 2002 löste sich der Gefangenenhilfeverein auf. In Hamburg firmierte die Krumme 13 vorübergehend als private Info- & Beratungsstelle von Dieter Gieseking und Frank.

Seit 2002 betreibt Dieter Gieseking eine Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung mit den Schwerpunkten Pädophilie und Päderastie. Die Aktivität des einstigen Initiators der Krumme 13 umfasst heute vorrangig auf die Berichterstattung auf seiner Website und die regelmäßige Herausgabe eines Newsletter. Außerdem unterhält bzw. vermittelt Gieseking Briefkontakte zu inhaftierten Pädophilen[3], besonders in den USA; organisiert Rechts- oder Beschwerdeverfahren in eigener Sache und beteiligt sich auf den Plattformen Abgeordnetenwatch und Epetition mit Fragen, Kommentaren und Versuchen eigener Petitionen, die zuletzt abgewiesen wurden[4].

Anliegen

Mitglieder und Unterstützer der K13 vertreten die Ansicht, dass Erwachsene einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Kindern und Minderjährigen herstellen könnten und dies daher erlaubt sein sollte. Sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter Strafe gestellt. Sexualkontakte mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind nach § 182 StGB unter anderem dann strafbar, wenn eine im Einzelfall festzustellende »fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung« vom Täter ausgenutzt wird.

Die Gruppe forderte die Streichung oder mindestens Liberalisierung beider Paragrafen und zudem die Aufhebung des § 184b, der Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie unter Strafe stellt. Ihre Mitglieder streben die Entkriminalisierung dieser Tatbestände an, weil diese aus ihrer Sicht ihre sexuelle Selbstbestimmung wie auch die der Kinder einschränken. Sie behaupten, damit einen Beitrag zur Minderung von Gewalt gegen Kinder zu leisten, die durch Unterdrückung pädosexueller Neigungen gefördert werde.

Einschätzung der politischen Strategie von K13

Die politischen Aktivitäten der K13 werden unter Boylovern kontrovers gesehen. Manche begrüßen das politische Engagement, denn irgendjemand müsse etwas tun, sonst könne man nicht - ähnlich wie die Schwulen - irgendwann emanzipiert werden. Demhingegen lehnen manche offene politische Aktivitäten ab, da diese kontraproduktiv seien und durch die Steigerung von Aufmerksamkeit nur weiteren Verschärfungen Vorschub leisten würden. Boylover, die Abstinenz propagieren, kritisieren Gieseking für die Forderungen nach Legalisierung einvernehmlicher sexueller Handlungen mit Kindern. Andere halten politische Bemühungen für wichtig, aber Gieseking als Person oder die Art seiner Aktivitäten für ungeeignet.

Zwar ist Kritik am Sexualstrafrecht angebracht, denn der 13. Abschnitt StGB war eine "Notgeburt" der Vierten Strafrechtsreform von 1973. Dem Schutzalter (14 Jahre) sowie dem Rechtsgut der »ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes« wurde pragmatisch und mit der Auflage des Gesetzgebers zugestimmt, es nach einigen Jahren durch Sachverständige erneut zu überprüfen, damit im Falle festgestellter Schadlosigkeit die strafrechtlichen Schutzaltersgrenzen gesenkt bzw. gestrichen werden könnten[5].

Fraglich ist jedoch, ob diese Kritik von pädophilen Aktivisten wie K13 überhaupt mit positiven Effekten geleistet werden kann oder ob dazu nicht eher andere gesellschaftliche Akteure in einer besseren Lage wären. Fraglich ist zudem, ob die Kritik und Gegenaktivitäten nicht treffender möglich wären, als bisher von K13 unternommen.

So wurde von der K13 kaum berücksichtigt, daß es einen breiten gesellschaftlichen Konsens wider sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gibt, der seinen Niederschlag auch in Gesetzestexten findet, und dass zudem die wissenschaftlichen Experten seit den 1980er Jahren vermehrt dazu übergegangen sind, "Argumente" für das juristische Verbot "nachzureichen", obwohl sie bis dato nahezu einhellig den § 176 StGB (bzw. die zu hohe Schutzaltersgrenze) kritisierten und es seit den 70er Jahren keine neuen empirischen Erkenntnisse gegeben hat, die ihn rechtfertigten. Für die Beibehaltung, so Dannecker, sei schon in der 1970er Jahren ausschlaggebend gewesen, dass »sexuelle Handlungen an oder vor Kindern … zu den Straftaten (gehören), auf welche die Öffentlichkeit mit besonderer Empörung und mit Abscheu reagiert« [6] Auf diese irrationalen bzw. kulturlogischen "Argumente" hat die K13 weder eine Antwort gesucht, noch eine politische Strategie entwickelt.

K13 und die Pädo-Community

Unter Pädos und Boylovern sind die Krumme 13 und insbesondere ihr "Chef" Dieter Gieseking äußerst umstritten. Während die Online-Community besonders im Jungsforum der K13 den laxen Umgang mit Personendaten vorwarf, ein naives Politikverständnis, den Alleinvertretungsanspruch, den autoritären Führungsstil Giesekings oder seine angebliche "Mediengeilheit" kritisierte, konterte Gieseking damit, den anonymen Pädos, die sich hinter einem Nicknamen verschanzen, Duckmäusertum zu unterstellen und beklagte eine allgemeine Entsolidarisierung. Er sah sich als Opfer einer Verleumdungskampagne und forderte in diesem Zusammenhang das Zwangsouting von Usern des Jungsforums[7][8][9][10]. In BL-Foren wie dem Jungsforum wurde Dieter Gieseking daher schließlich gesperrt. Unter geänderten Namen wie "Abc-BL" oder "AtlasBüro" versuchte er wiederholt einen Neuanfang, was jedoch immer wieder zu den gleichen Konsequenzen führte.[11] Auch der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität e.V. (AHS) formulierte einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der K13.[12] Als eine der Konsequenzen distanzierte sich Gieseking im Namen der K13 von den bisherigen Vereinszielen und -zwecken: er wolle nicht mehr für die Emanzipation der Pädophilen streiten.[13]

Ereignisse

Proteste der Öffentlichkeit

Seit Beginn des Jahrhunderts warb die Krumme 13 für ihre Ziele verstärkt im Internet und durch Interviews. Dies stieß auf zunehmende Proteste in der Öffentlichkeit, besonders nachdem die Zeitschrift Der Spiegel im Dezember 2001 über die K13 berichtet hatte.[14] Die Kritiker werfen den Mitgliedern der K13 Verharmlosung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, die Verbrechen an Kindern, die ohnehin häufig unangezeigt bleiben, begünstigten. In Trier kam es 2001 zu einer Demonstration von 150 NPD-Anhängern, die die Todesstrafe für Kinderschänder forderten.

2002 unterschrieben etwa 50.000 Menschen eine Petition des Vereins Schotterblume e.V. (Kontakt- und Informationsstelle für Opfer von seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt in der Kindheit und Partnerschaft) an den Deutschen Bundestag, um ein Verbot pädophiler Vereinigungen und der »Verbreitung pädophilen Gedankenguts« zu erreichen.[15] In Hamburg befasste sich die Bürgerschaft[16] und in Schleswig-Holstein der Landtag mit der K13.[17]

Verfahren wegen des vermeintlich kinderpornografischen Stefan-Text

Wegen der Veröffentlichung des zunächst als kinderpornografisch eingestuften Stefan-Textes [18] über die damalige Webseite der K13 wurden der Textveröffentlicher und Gieseking 2003 vom Amts- und Landgericht Trier zu Haftstrafen verurteilt; im September 2005 hob das Oberlandesgericht Koblenz diese Urteile mit einer starken Rüge der Vorinstanzen auf und sprach beide frei,[19] was von der CDU Rheinland-Pfalz kritisiert wurde.

Fristlose Kündigung der Wohnung in Unna

Im März 2005 bestätigte das Amtsgericht Unna eine fristlose Kündigung von Giesekings dortiger Mietwohnung als rechtmäßig, die mit seinen Meinungsäußerungen als K13 begründet worden war: Die Kündigung habe Giesekings Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt. Daraufhin zog Dieter Gieseking nach Hamburg zu einem Freund, später zog er erneut um, wobei er seitdem versuchte, den neuen Wohnort geheim zu halten.

Ausschluss aus der Partei „Die Linke“

Im Juni 2008 nahm Dieter Gieseking an einem Seminar der BAG.queer zum Thema "Queer-Theorie" teil und versuchte dort, die Frage der Legalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern zum Thema der Diskussion zu machen. [20]. Dies wurde von den Anwesenden abgelehnt, was Dieter Gieseking und ein Begleiter entsprechend eigenen Angaben "nach einer kurzen Diskussion" akzeptierten. Zum Ende des Seminars kritisierte ein Teilnehmer die Versuche der beiden, "das Thema der Pädophilie ins Seminar einzuführen und zu thematisieren." Weder in der BAG.Queer noch an anderen Orten dürfe die Pädophilie legalisiert werden, der § 176 StGB müsse in jeder Form gegen Pädophile hart angewendet werden". Dieter Gieseking reagierte lautstark und verließ den Raum. In der Folge wurde er aus der BAG.queer und auch aus der Partei Die Linke ausgeschlossen. Ein dagegen gerichtetes Schiedsverfahren endete am 11. Juli 2009 mit der engültigen Entscheidung über den Parteiausschluss.[21]

Verfahren wegen Kinderpornografie aufgrund eines indirekten Links auf die dänische Internetzensurliste

Im Jahr 2009 fand bei Dieter Gieseking eine Hausdurchsuchung statt[22] und er wurde angeklagt wegen des vermeintlichen Besitzes von Kinderpornografie[23]. Hintergrund war ein Link, den er auf K13-Online auf das Schutzalter-Blog setze, das über die dänische Sperrliste berichtete. In der Beschreibung schlug der Inhaber des Schutzalter-Blog vor, mal ein paar Seiten der Liste selbst anzuklicken, um sich davon zu überzeugen, dass die meisten Seiten keine verbotenen Inhalte enthalten. Darin sah das den Durchsuchungsbeschluss erlassende Amtsgericht einen ausreichenden Verdacht für den Besitz von Kinderpornografie, wobei insbesondere auf Giesekings Vorstrafen und pädophile Neigung Bezug genommen wurde. Gefunden wurden bei der Durchsuchung unter anderem zwei belgische Aufklärungsfilme, die durch die Staatsanwaltschaft als kinderpornografisch eingestuft wurden. [24]. Im Dezember 2011 wurde Gieseking in 1. Instanz vom Amtsgericht Pforzheim für die Linksetzung und den Besitz von Datenträgern mit angeblich drei Kinderpornos und zwei Jugendpornos und sieben Jugendgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung verurteilt. In der 2. Instanz vor dem Landgericht Pforzheim bei der Berfungsverhandlung wurde Gieseking nach drei Jahren und 9 Monaten Verfahrensdauer vom Vorwurf der Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornos bei Wikileaks über das Schutzalter-Blog freigesprochen. Das Verfahren wegen dem belgischen Aufklärungsfilm wurde eingestellt. Gegen das erneute Urteil des Landgerichts hat Gieseking Revision beim Oberlandesgericht in Karlsruhe eingelegt. Mit einer Endscheidung ist mit Stand vom 24. Oktober 2013 noch nicht zu rechnen. Die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde nicht zur Endscheidung angenommen. Damit war die aus Sicht von K13online und seinem Rechtsanwalt rechtswidrige Hausdurchsuchung formal legal.

Für die Finanzierung der anwaltlichen Verteidigung, insbesondere einer Verfassungsbeschwerde gegen die nach eigener Meinung unrechtmäßige Hausdurchsuchung, wurde Dieter Gieseking unter anderem unterstützt durch das Schutzalter-Blog und das Jungsforum[25], anfangs unter einem Pseudonym. Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, was von Juristen kritisiert wurde[26]. Für die Finanzierung einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Verteidigung im laufenden Verfahren bittet Dieter Gieseking weiterhin um Spenden (Stand: Oktober 2010)[27].

Gieseking erhielt diesbezüglich von Boylovern auch Kritik[28]: das Geld könne sinnvoller verwendet werden, Gieseking gehe es vor allem um das Bekommen von Aufmerksamkeit und wenn er nicht durch sein ungeschicktes Verhalten solche Ermittlungen provozieren würde, wäre das rechtliche Vorgehen, das sowieso absehbar keine Erfolgsaussichten habe, nicht nötig.

Berichterstattung des SWR

Im Mai 2010 wurde in einer Sendung des Fernsehsender SWR über Dieter Giesekings Webseite K13 berichtet, darin unter anderem eine Äußerung von Herrn Kappe vom oft als unseriös eingeschätzten Kinderschutzverein Carechild, der behauptete, Gieseking verbreite auf seiner Webseite Kinderpornografie[29]. Gegen die Suggestion von illegalen Handlungen in einem angeblich vorhandenem geschlossenen Bereich des Jungsforum veröffentlichte das Jungsforum eine Gegendarstellung[30]. Gieseking legte gegen die Berichterstattung beim Landesfernseh­ausschuss Beschwerde ein, die schließlich abgewiesen wurde[31]. Zu einem weiteren anwaltlichen Vorgehen entschlossen sich weder Dieter Gieseking, noch das Jungsforum aufgrund mangelnder (u.a. finanzieller) Ressourcen[32].

Weblinks

Einzelbelege

  1. Beanstandungen (Klagen?) der zwischenzeitlich abgewickelten MEDIUM-Verlagsgesellschaft mbH - Quellen erforderlich!!
  2. K13 Gefangenenhilfeverein - Protokoll zum Gründungstreffen
  3. Internationale Cooperation NAMBLA(USA) & K13online(D) * Aufruf zu Brieffreundschaften
  4. K13online Petition zur Änderung des § 93 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz(BVerfGG) wird nicht auf der Webseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
  5. Vgl. Stellungnahmen zur Anhörung des Rechtsausschusses am 20. Oktober 1993 zum Strafrechtsänderungsgesetz - Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 176 a, 182 StGB), BT-Drucks. 12/4584, 12/4232, 12/1899, 12/850, sowie Schroeder, Friedrich-Christian (1984). Diskussionsbemerkung 1. In Martin Dannecker & Volkmar Sigusch (Hrsg.). Sexualtheorie und Sexualpolitik. Beiträge zur Sexualforschung Bd. 59. Stuttgart: Enke, S. 84-85
  6. Vgl. Dannecker (1987) in: Jäger, Herbert & Schorsch, Eberhard (Hrsg.). Sexualwissenschaft und Strafrecht. Stuttgart: Enke, S. 73-75.
  7. Vgl. K13-online: "Treffpunkt Pädophiler im Internet artet aus"
  8. K13-online: "Hatzkampagne im Pädoforum"
  9. JF: "Dieter droht immer und immer wieder (und nimmt die Drohungen auch nicht wieder zurück)"
  10. JF: Thread "Kann mich mal bitte jemand über Dieter G. aufklären?!!"
  11. erneute Androhung von Zwangsoutings durch "AtlasBüro", Thread zu Sperrung von "AtlasBüro" und Stellungnahme der Admins zu Sperrung von "AtlasBüro"
  12. AHS: Distanzierung zur Gruppe "Krumme 13" (K13) vom 29.03.2010
  13. K13-online: Vereinsauflösung zum 31.12.2002
  14. Der Spiegel: Sexualität: Unter der Gürtellinie. In Trier haben polizeibekannte Pädophile einen Verein gegründet. Er wirbt für Sex mit Kindern und will auch noch gemeinnützig werden; Ausgabe 49 vom 3. Dezember 2001
  15. Schotterblume e.V.: Meldung „Schotterblume“ startet Petition gegen Pädophilen-Vereine und Petitionstext
  16. Hamburger Morgenpost: K13 in Hamburg; Meldung vom 4. April 2002
  17. Landtag Schleswig-Holstein: Kleine Anfrage (Drucksache 15-1727)
  18. Der nach eigenen Angaben autobiografische „Stefan-Text“ schildert unter anderem sexuelle Handlungen eines Kindes mit einem Erwachsenen. Eine Chronologie der absurden Gerichtsposse rund um einen inkriminierten Text, der in einem Printmedium ganz unbeanstandet durchging, bietet die Zeitschrift Gigi in ihren Ausgaben 24,27,28 und 33.
  19. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. September 2005, 2 Ss 256/05
  20. http://www.jungsforum.net/politik/messages/157441.htm
  21. http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1369
  22. http://www.jungsforum.net/politik/messages/170705.htm
  23. http://www.jungsforum.net/politik/messages/173807.htm
  24. http://www.jungsforum.net/politik/messages/173833.htm
  25. Anonym Spenden für die Verfassungsbeschwerde
  26. Beck Blog
  27. Spendenaufruf für Anwaltshonorar der Verteidigung durch Rechtsanwalt Leonard Graßmann/München
  28. Hausdurchsuchung wg. Link auf angebliche KP-Sperrliste legal (Dieter Gieseking)
  29. Thread im JF: SWR-BW
  30. http://www.jungsforum.net/presse/100520.php
  31. Nachricht auf K13
  32. http://www.jungsforum.net/messages/209506.htm